Geschwindigkeitsmessungen dürfen Polizei und Straßenverkehrsamt des Kreises nicht überall und willkürlich durchführen. Es müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen geprüft werden und vorliegen. So muss etwa die zulässige Geschwindigkeit im Durchschnitt um mindestens 15 Prozent überschritten werden oder eine besondere Gefahrenlage vorliegen. Aus diesem Grund sieht der Kreis Unna derzeit beispielsweise keinen …
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