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Fledermäuse unter Schutz: Beim Bauen auf seltene Tiere achten

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Die Fledermaus steht unter Schutz. (Foto: H. Knüwer - Kreis Unna)

Die Fledermaus steht unter Schutz. (Foto: H. Knüwer – Kreis Unna)

(PK) Alle heimischen Fledermausarten stehen unter besonderem Artenschutz. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna hin und appelliert, die Quartiere der selten gewordenen Tiere zu erhalten.

Insbesondere bei Baumaßnahmen und Sanierungsarbeiten sollten Bauherren aufmerksam sein. So ist es gesetzlich verboten, die Wochenstuben, in denen Fledermäuse im Juni und Juli ihre Jungen zur Welt bringen, zu stören.

Wichtig sei, unterstreicht die Untere Landschaftsbehörde, auch die Förderung eines ausreichenden Nahrungsangebotes, das im Wesentlichen aus Insekten – von Mücken bis Maikäfern – besteht. Deshalb sollten Gärtner auf den Einsatz von Insektiziden verzichten, weil Fledermäuse diese zusammen mit den Insekten aufnehmen und daran sterben können.

Von den deutschlandweit nachgewiesenen 24 Fledermausarten kommen 21 in Nordrhein-Westfalen vor.


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